WEG Verwaltung

Was bedeutet es, eine "WEG" zu verwalten?

Was macht eigentlich ein Immobilienverwalter den ganzen Tag?

Wofür bekommt er Geld?

Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?

Dieser Videoclip des VDIV Verband der Immobilienverwalter Bayern E.V gibt die Antwort.

Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.

Das sieht der Eigentümer:

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge
  • Besuch der Wohnanlage
  • Individuelle Beratung/ Information
  • Protokoll der Eigentümerversammlung

Das sieht ein gut informierter Eigentümer:

  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen:
    Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Eigentümer- und Hausbewohnergespräche
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug

Leistungen der Hausverwaltung, die der Eigentümer nicht sieht:

Kaufmännische Leistungen

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Mahnen und ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf Girokonten und Geldanlagekonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
  • Veranlassen bzw. Erstellen der Heizkostenabrechnung
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer-/Umsatzsteuergesetz,
    Abgabenordnung etc.

Technische Leistungen

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängel, Gewährleistungsansprüche)
  • Einweisen und Einarbeiten des Hausbetreuungspersonals
  • Beschaffen von Genehmigungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen ( Aufzug-, Heizungs-, Pumpen und Feuerlöschwartung etc.)
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV- Brandschutz, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (Bsp. Rohrbruch)
  • Veranlassen von Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung
  • Vergeben/ Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Orts- und Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen Allgemeine Verwaltung
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern, Hausbewohnern und Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.)
  • Terminabstimmung und Raumreservierung für Eigentümerversammlung
  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der Beschlussniederschrift
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen und Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen
  • Kennen und Beachten einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen